{"id":1454,"date":"2024-01-26T17:44:41","date_gmt":"2024-01-26T17:44:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.soundman-instruments.com\/?page_id=1454"},"modified":"2024-01-26T17:44:41","modified_gmt":"2024-01-26T17:44:41","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.soundman-instruments.com\/?page_id=1454","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<ol>\n<li>Allgemeines<br>1.1. F\u00fcr die gesch\u00e4ftlichen Beziehungen zwischen Lieferer und<br>Auftraggeber gelten ausschlie\u00dflich die nachfolgenden Verkaufs- und<br>Lieferbedingungen. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des<br>Auftraggebers finden selbst dann keine Anwendung, wenn er im<br>Zusammenhang mit seiner Bestellung auf diese hinweist und der<br>Lieferer diesen nicht widerspricht. Zusagen, Nebenabreden sowie<br>\u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der Allgemeinen Verkaufs- und<br>Lieferbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr die<br>\u00c4nderung des Schriftformerfordernisses.<br>1.2. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Vertr\u00e4ge<br>kommen erst durch die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung des<br>Lieferers, sp\u00e4testens mit Annahme der Lieferung durch den<br>Auftraggeber zustande.<br>1.3. Die Mitarbeiter und sonstige Beauftragte des Lieferers sind<br>nicht berechtigt oder bevollm\u00e4chtigt, m\u00fcndliche Vereinbarungen<br>au\u00dferhalb des schriftlich niedergelegten Vertragsinhalts zu treffen.<br>Vertragsinhalt ist deshalb nur das, was vom Lieferer schriftlich als<br>vereinbart festgehalten und best\u00e4tigt wird. Inhalt und Umfang der<br>geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich mangels<br>anderweitiger schriftlicher Vereinbarung der Partner aus der<br>Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferers.<\/li>\n\n\n\n<li>Lieferzeit<br>2.1. Die Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie werden<br>ausdr\u00fccklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Sie beginnt mit<br>dem Tage der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung und gilt als<br>eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit den<br>Lieferer verlassen hat oder die Versendungsm\u00f6glichkeit der Ware<br>angezeigt worden ist. Die Lieferfrist beginnt nicht vor Einigung \u00fcber<br>s\u00e4mtliche Bedingungen des Gesch\u00e4fts und Klarstellung aller<br>Ausf\u00fchrungseinzelheiten.<br>2.2. Die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich &#8211; auch w\u00e4hrend Lieferverzuges &#8211;<br>angemessen beim Eintritt von unvorhersehbaren Hindernissen, die<br>der Lieferer bei Anwendung der nach den Umst\u00e4nden zumutbaren<br>Sorgfalt nicht abwenden konnte. Das gilt insbesondere bei<br>Betriebsst\u00f6rungen &#8211; sowohl im Betrieb des Lieferers, als auch in<br>fremden Betrieben, von denen die Herstellung oder der Transport<br>abh\u00e4ngig sind &#8211; verursacht etwa durch Krieg, Streik, Aussperrung,<br>Aufruhr, Rohstoff- oder Energieverknappung, Versagen der<br>Verkehrs- und Transportmittel, Arbeitseinschr\u00e4nkungen sowie bei<br>\u00e4hnlichen Ereignissen, die den Lieferer an der Einhaltung der<br>Lieferfrist hindern. Von solchen Hindernissen wird dem Auftraggeber<br>unverz\u00fcglich nach bekannt werden Mitteilung gemacht, sofern das<br>Hindernis nicht ohnehin allgemein bekannt ist.<br>2.3. Die Lieferfrist verl\u00e4ngert sich au\u00dferdem um den Zeitraum,<br>w\u00e4hrend dessen der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus<br>diesem oder einem anderen, mit diesem im Zusammenhang<br>stehenden Gesch\u00e4ft in Verzug ist, unbeschadet dar\u00fcber<br>hinausgehenden Rechten des Lieferers.<br>2.4. Der Auftraggeber ist zum R\u00fccktritt vom Vertrag wegen<br>Nichteinhaltung der Lieferfrist nur dann berechtigt, wenn die<br>Verz\u00f6gerung vom Lieferer verschuldet ist, die Lieferung f\u00e4llig ist und<br>der Auftraggeber erfolglos schriftlich eine Nachfrist von vier Wochen<br>gesetzt hat. Nach Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber seine<br>gesetzlichen Rechte mit der Ma\u00dfgabe geltend machen, dass im<br>Falle leichter Fahrl\u00e4ssigkeit die Ersatzpflicht des Lieferers auf die<br>H\u00f6he des Kaufpreises und auf solche Sch\u00e4den beschr\u00e4nkt ist, die<br>infolge anderweitiger Beschaffung der Ware entstehen.<br>Weitergehende Anspr\u00fcche sind in diesem Falle ausgeschlossen.<br>2.5. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist in jedem Falle<br>Voraussetzung f\u00fcr die Einhaltung der Lieferzeit.<\/li>\n\n\n\n<li>Preise<br>3.1. Ma\u00dfgebend sind die in der Auftragsbest\u00e4tigung genannten<br>Preise.<br>3.2. Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Preise angemessen<br>zu erh\u00f6hen, wenn sich nach Vertragsabschluss die preisbildenden<br>Faktoren wie L\u00f6hne, Frachts\u00e4tze, Energiekosten, Umsatzsteuer,<br>Z\u00f6lle, Preiserh\u00f6hungen des Lieferanten,<br>Wechselkursschwankungen etc. erh\u00f6hen, es sei denn, die Lieferung<br>erfolgt innerhalb von 4 Monaten nach Auftragsbest\u00e4tigung.<br>3.3. Auftr\u00e4ge, f\u00fcr die nicht ausdr\u00fccklich feste Preise vereinbart sind,<br>werden zu den am Tag der Lieferung g\u00fcltigen Preisen abgerechnet.<br>Fordert der Auftraggeber nicht ausdr\u00fccklich vor Beginn von<br>Reparaturauftr\u00e4gen ein schriftliches Angebot, erfolgt die<br>Berechnung nach Aufwand zu \u00fcblichen Kalkulationswerten.<br>3.4. Alle nach Vertragsschluss eintretenden Ver\u00e4nderungen einer<br>etwa vereinbarten fremden W\u00e4hrung oder des Wechselkurses zum<br>Euro gehen zu Lasten des Auftraggebers.<br>3.5. Die angegebenen Preise verstehen sich f\u00fcr Lieferung ab Werk \/<br>Lager Pulheim ausschlie\u00dflich Verpackungs- und Frachtkosten,<br>zuz\u00fcglich der jeweils gesetzlich g\u00fcltigen Mehrwertsteuer.<\/li>\n\n\n\n<li>Zahlung<br>4.1. Zahlungen haben in Euro innerhalb von 14 Tagen nach<br>Rechnungsdatum, bei Dienstleistungen sofort nach<br>Rechnungseingang ohne jeden Skontoabzug zu erfolgen. Bei<br>\u00dcberschreitung dieser Frist um mehr als 14 Tage, ist der Lieferer<br>berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von mindestens 8% p.a. (bei<br>Nichtkaufleuten 5% p.a.) \u00fcber dem Basiszinssatz (nach \u00a7247 BGB)<br>des Rechnungswertes zu berechnen; dem Auftraggeber bleibt der<br>Nachweis eines niedrigeren, dem Lieferer der Nachweis eines<br>h\u00f6heren Schadens vorbehalten.<br>4.2. Wechsel, Schecks und andere Anweisungspapiere nimmt der<br>Lieferer nur nach Vereinbarung erf\u00fcllungshalber unter der<br>Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit an. Diskontspesen werden<br>vom Tage der F\u00e4lligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Die<br>Kosten der Einziehung, Bankzinsen und -spesen tr\u00e4gt der<br>Auftraggeber.<br>4.3. Bei Auftr\u00e4gen \u00fcber \u20ac 50.000 kann eine Vorauszahlung oder<br>eine der erbrachten Teilleistung entsprechende Abschlagszahlung<br>vom Lieferer verlangt werden.<br>4.4. Mit vom Lieferer nicht anerkannten Gegenanspr\u00fcchen kann der<br>Auftraggeber nicht aufrechnen, es sei denn, dass die<br>Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig zugunsten des<br>Auftraggebers entschieden ist.<br>4.5. Werden dem Lieferer Umst\u00e4nde bekannt, die auf eine geringe<br>Kreditw\u00fcrdigkeit des Auftraggebers schlie\u00dfen lassen, so steht dem<br>Lieferer auch nach Abschluss des Vertrages und \u00fcber \u00a7 321 BGB<br>hinaus das Recht zu, sofortige Sicherstellung oder Bezahlung der<br>Forderungen zu verlangen. Kommt der Auftraggeber mit einem Teil<br>seiner Verpflichtungen in Verzug, so ist der Lieferer berechtigt,<br>seine gesamten Anspr\u00fcche sofort f\u00e4llig zu stellen.<\/li>\n\n\n\n<li>Lieferung, Versand, Fracht, Gefahr\u00fcbergang<br>5.1. F\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Bestellung ist die schriftliche Auftragsbest\u00e4tigung<br>ma\u00dfgebend. Der Lieferer beh\u00e4lt sich technische<br>\u00c4nderungen im Sinne von Verbesserungen ausdr\u00fccklich vor.<br>5.2. Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Ware auf seine<br>Rechnung und Gefahr versendet werden. In diesem Falle geht die<br>Gefahr mit der Auslieferung an den Versandbeauftragten des<br>Auftraggebers, sp\u00e4testens jedoch mit Verlassen des Lieferwerks<br>oder -lagers auf den Auftraggeber \u00fcber, und zwar auch dann, wenn<br>die Versendung nicht vom Erf\u00fcllungsort aus erfolgt. Erfolgt keine<br>besondere Weisung, so sind Versandweg, Bef\u00f6rderung und<br>Schutzmittel der Wahl des Lieferers unter Ausschluss der Haftung &#8211;<br>au\u00dfer f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit &#8211; \u00fcberlassen.<br>5.3. Ist die Ware versandbereit und verz\u00f6gert sich die Versendung<br>oder die Abnahme aus Gr\u00fcnden, die der Lieferer nicht zu vertreten<br>hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der<br>Versandbereitschaft beim Auftraggeber auf diesen \u00fcber, soweit er<br>die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat. Wenn die Verz\u00f6gerung dagegen<br>von einem Dritten zu vertreten ist, haftet der Lieferer f\u00fcr<br>Besch\u00e4digungen der Ware nur f\u00fcr Vorsatz und grobe<br>Fahrl\u00e4ssigkeit.<br>5.4. Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer<br>angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei<br>avisiertem Versand nicht prompt ab, so ist der Lieferer berechtigt,<br>die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst<br>auf Lager zu nehmen oder in ein Speditions- oder Lagerhaus eines<br>Dritten einzulagern. Das gleiche gilt, wenn die Auslieferung oder<br>der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers<br>zur\u00fcckgestellt wird oder infolge von Umst\u00e4nden, die der<br>Auftraggeber zu vertreten hat, f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit unm\u00f6glich ist.<br>5.5. Nimmt der Auftraggeber infolge von Umst\u00e4nden, die der<br>Lieferer nicht zu vertreten hat, die Ware nicht ab oder storniert den<br>Auftrag ganz oder teilweise, wird eine Kosten- und<br>Abstandszahlung in H\u00f6he von mindestens 20 % des<br>Restauftragswertes f\u00e4llig.<br>5.6. Sofern nicht vom Lieferer aus f\u00fcr bestimmte Produkte von<br>vornherein auf Kosten des Auftraggebers eine<br>Transportversicherung abgeschlossen wird, schlie\u00dft der Lieferer<br>diese nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers ab. In diesem<br>Fall berechnet der Lieferer die entstehenden Kosten, \u00fcbernimmt<br>jedoch keine Haftung f\u00fcr die Regulierung im Versicherungsfall.<br>5.7. Der Lieferer ist berechtigt, Teillieferungen auf den Gesamtauftrag<br>vorzunehmen und dar\u00fcber gesondert abzurechnen.<br>5.8. Da der Lieferer die Ware teilweise von anderen Firmen bezieht,<br>beh\u00e4lt er sich das Recht vor, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn<br>und soweit der Vorlieferant seinerseits aufgrund Gesetzes,<br>Vertrages oder seiner Gesch\u00e4ftsbedingungen dem Lieferer<br>gegen\u00fcber von der Lieferverpflichtung frei wird. Der Auftraggeber<br>wird in diesem Fall hiervon unverz\u00fcglich benachrichtigt.<\/li>\n\n\n\n<li>Eigentumsvorbehalt<br>6.1. Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt Eigentum des<br>Lieferers. Bei Wechseln und Schecks gilt erst die Einl\u00f6sung als<br>Zahlung; bei Scheck-, Wechsel-Zahlungen (Rediskontierungs-<br>Wechsel) bleibt unser Eigentumsvorbehalt unabh\u00e4ngig von der<br>Scheckzahlung bis zur Einl\u00f6sung des Wechsels bestehen.<br>6.2. Alle Rechte, insbesondere Eigentum, Urheberrechte und<br>dergleichen an technischen Zeichnungen, Montageanleitungen und<br>sonstigen Unterlagen, die dem Auftraggeber mitgeliefert oder sonst<br>ausgeh\u00e4ndigt werden, verbleiben beim Lieferer und werden nicht<br>dem Auftraggeber \u00fcbereignet. Der Auftraggeber darf diese<br>Unterlagen nicht an dritte Personen weitergeben.<br>6.3. Die Be- oder Verarbeitung der gelieferten Vorbehaltsware<br>erfolgt stets im Auftrag des Lieferers, ohne dass ihm<br>Verbindlichkeiten hieraus entstehen. Wird die vom Lieferer<br>gelieferte Ware mit anderen Gegenst\u00e4nden vermischt, verbunden<br>oder verarbeitet, so tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine<br>Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand<br>oder den neuen Gegenst\u00e4nden an den Lieferer ab. Erlischt das<br>Eigentum des Lieferers durch Verbindung, Vermischung oder<br>Verarbeitung, so \u00fcbertr\u00e4gt der Auftraggeber dem Lieferer bereits<br>jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an<br>dem neuen Bestand oder der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des<br>Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt diese<br>unentgeltlich f\u00fcr den Auftraggeber. Die so entstehenden<br>Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Punkt<br>6.1.<br>6.4. Der Auftraggeber ist zur Wiederver\u00e4u\u00dferung der<br>Vorbehaltsware im normalen Gesch\u00e4ftsbetrieb, nicht aber zu deren<br>Verpf\u00e4ndung oder Sicherheits\u00fcbereignung, berechtigt und<br>erm\u00e4chtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem<br>Weiterverkauf auf den Lieferer \u00fcbergeht. Zu diesem Zweck tritt der<br>Auftraggeber bereits jetzt die ihm auf den Weiterverkauf der Ware<br>zustehende Verkaufspreisforderung mit allen Nebenrechten an den<br>Lieferer ab. Der Lieferer nimmt diese Abtretung hiermit an. Dies gilt<br>auch f\u00fcr Weiterver\u00e4u\u00dferungen von vermischten, verbundenen oder<br>verarbeiteten Waren im Sinne von Punkt 6.3.<br>6.5. Ungeachtet der Abtretung, die dem Drittabnehmer zun\u00e4chst<br>nicht mitgeteilt werden soll, ist der Auftraggeber zur Einziehung der<br>abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen<br>Verpflichtungen dem Lieferer gegen\u00fcber nachkommt und nicht in<br>Verm\u00f6gensverfall ger\u00e4t. Der Lieferer hat jedoch das Recht, die<br>Erm\u00e4chtigung zur Einziehung der Forderungen zu widerrufen und<br>die Forderungen einzuziehen. Auf Verlangen hat der Auftraggeber<br>dem Lieferer eine Einzelabtretungserkl\u00e4rung zu erteilen, die<br>Drittabnehmer anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.<br>Dar\u00fcber hinaus hat der Auftraggeber dem Lieferer alle f\u00fcr die<br>Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlichen<br>Ausk\u00fcnfte zu erteilen.<br>6.6. Zu einer nochmaligen \u00dcbereignung, Verpf\u00e4ndung oder<br>Abtretung der Vorbehaltsrechte des Lieferers an Dritte ist der<br>Auftraggeber nicht befugt. Von einer erfolgten oder bevorstehenden<br>Pf\u00e4ndung der Vorbehaltsrechte durch Dritte wird der Auftraggeber<br>den Lieferer unverz\u00fcglich benachrichtigen und das Vorbehaltsrecht<br>des Lieferers als solches kenntlich machen. Die dem Lieferer<br>eventuell entstehenden Interventionskosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/li>\n\n\n\n<li>Gew\u00e4hrleistung und Schadensersatz<br>7.1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der Auftraggeber, der<br>Kaufmann ist, die Ware zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel<br>zeigt, diesen unverz\u00fcglich dem Lieferer anzuzeigen. Dies gilt auch<br>bei Reparaturen.<br>7.2. Bei rechtzeitiger M\u00e4ngelr\u00fcge leistet der Lieferer zun\u00e4chst<br>Nacherf\u00fcllung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.<br>Verweigert der Lieferer die Nacherf\u00fcllung insgesamt oder schl\u00e4gt<br>diese fehl, so steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung<br>oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag zu.<br>7.3. Weitergehende Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche sowie Schadensersatzanspr\u00fcche<br>jeglicher Art einschlie\u00dflich Anspr\u00fcchen auf Ersatz<br>von Folgesch\u00e4den und -kosten sind ausgeschlossen. Der Lieferer<br>haftet deshalb nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht am Liefergegenstand<br>selbst entstanden sind; insbesondere wird keine Haftung f\u00fcr<br>entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den des<br>Auftraggebers, beispielsweise auf Vertragsstrafen, Betriebsausfall,<br>Arbeitsl\u00f6hne oder sonstige Mangelfolgesch\u00e4den \u00fcbernommen.<br>Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die<br>Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit beruht.<br>7.4. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt f\u00fcr Kaufleute 12 Monate,<br>gerechnet ab Gefahr\u00fcbergang. Diese Frist ist eine Verj\u00e4hrungsfrist<br>und gilt auch f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche, soweit sie nicht auf<br>unerlaubte Handlungen beruhen.<\/li>\n\n\n\n<li>Rechtsbeziehungen, Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<br>8.1. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschlie\u00dflich dem<br>Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der<br>Internationalen Kaufrechtsgesetze (IKG) ist ausgeschlossen.<br>8.2. Erf\u00fcllungsort ist Pulheim (Erftkreis), es sei denn, dass der<br>Lieferer einen anderen Erf\u00fcllungsort ausdr\u00fccklich bestimmt.<br>8.3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des<br>\u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich rechtliches Sonderverm\u00f6gen,<br>so ist der Gerichtsstand Bergheim. Im \u00dcbrigen ist Bergheim<br>Gerichtsstand f\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber nach<br>Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort<br>aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein<br>Wohnsitz oder gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der<br>Klageerhebung nicht bekannt ist.<\/li>\n\n\n\n<li>Rechtsbeziehung mit Verbrauchern<br>9.1. Die gesch\u00e4ftliche Beziehungen zwischen Lieferer und<br>Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a713 BGB richten sich nach den Vorschriften<br>des \u00a7312b BGB.<br>9.2. Der Verbraucher kann innerhalb von 2 Wochen ab der<br>Bestellung den Widerruf erkl\u00e4ren. Der Widerruf hat entweder in<br>Textform oder durch R\u00fccksendung der Sache innerhalb der Frist zu<br>erfolgen. Zur Fristwahrung gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung. Es<br>gilt \u00a7357 BGB.<br>9.3 Im Fall des R\u00fccktritts bzw. Widerrufs gem\u00e4\u00df Ziffer 9.2. ist der<br>Verbraucher zur R\u00fccksendung verpflichtet, wobei der Lieferer die<br>Gefahr der R\u00fccksendung tr\u00e4gt. Der Verbraucher tr\u00e4gt die Kosten<br>der R\u00fccksendung bis zu einem Betrag in H\u00f6he von 40,00 \u20ac, es sei<br>denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten.<br>9.4. Auch bei einer bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Ingebrauchnahme der<br>Sache vor Widerruf bzw. R\u00fccktritt hat der Verbraucher Wertersatz<br>zu leisten, es sei denn die Wertminderung tritt ausschlie\u00dflich durch<br>die Pr\u00fcfung der Sache auf.<\/li>\n\n\n\n<li>Schlussbestimmungen<br>10.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen<br>unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der \u00fcbrigen<br>Bestimmung nicht ber\u00fchrt. Die unwirksame Bestimmung soll durch<br>diejenige gesetzliche Bestimmung ersetzt werden, die dem Willen<br>der vertragsschlie\u00dfenden Parteien am n\u00e4chsten kommt.<br>10.2. Gem\u00e4\u00df \u00a7 26 Bundesdatenschutzgesetz wird der<br>Auftragnehmer hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass der Lieferer<br>seine Daten EDV- m\u00e4\u00dfig speichert und verwendet.<br>10.3. Gem\u00e4\u00df \u00a77 UWG kann der Auftraggeber der Verwendung<br>jederzeit widersprechen, ohne dass hierf\u00fcr andere als die<br>\u00dcbermittlungskosten entstehen.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_themeisle_gutenberg_block_has_review":false,"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.soundman-instruments.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1454"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.soundman-instruments.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.soundman-instruments.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.soundman-instruments.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.soundman-instruments.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1454"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.soundman-instruments.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1454\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1455,"href":"https:\/\/www.soundman-instruments.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/1454\/revisions\/1455"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.soundman-instruments.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1454"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}